Was muss bei der Wahl der Bestattungsart beachtet werden?
Eine der ersten Fragen, die sich bei einer Bestattung ergibt, ist die nach der Bestattungsart. Dabei gilt, dass Ihnen als Angehörigen die Wahl der Bestattungsart überlassen bleibt, sofern in der letztwilligen Verfügung keine gewünschte Bestattungsart hinterlegt ist.
Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die Sie bei der Wahl und Gestaltung der letzten Ruhestätte Ihres Angehörigen haben, zählen die traditionelle Erdbestattung im Sarg und eine Kremation mit anschließender Urnenbeisetzung.
Erdbestattung
Die wohl bekannteste Bestattungsart ist die Erdbestattung. Dabei wird der Körper in einem Sarg unversehrt der Erde übergeben.
Feuerbestattung
Bei dieser Bestattungsart wird der Körper ebenfalls in einen Sarg eingebettet und dann dem Feuer übergeben. Die dabei entstehende Asche wird dann in einer Urne entweder in eine Grabstätte niedergelassen oder alternativ nach verschiedenen Wahlmöglichkeiten der Natur übergeben.
Seebestattung
Bei einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne dem Meer übergeben. Diese Bestattungsart gilt als sehr naturnah. Für diese Bestattungsart geeignete Gebiete befinden sich in der Ostsee, Nordsee, im Mittelmeer, Atlantik und Pazifik.
Naturbestattung
Für einen naturnahe Abschiednahme eignet sich eine Naturbestattung. In speziellen Bestattungswäldern besteht beispielsweise die Möglichkeit, am Fuße eines Baums beigesetzt zu werden.